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Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                    

1. Regelungsgegenstand

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von high light Reisen,  Hans Embert nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

2. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande.

3. Leistungen, Vergütungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.

4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Flugpreisen und/oder staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren und Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzubelasten.

4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Anbieter informiert die Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt.

6. Rücktritt

6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

6.2. Eine Stornierung der Reise bis zu einem Zeitraum von 45 Tagen vor Reiseantritt ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.

6.3. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt erhebt der Anbieter keine eigenen Stornierungsgebühren, soweit sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Der Anbieter belastet jedoch Stornierungsgebühren, die ihm gegenüber von dritten Leistungsträgern erhoben werden, an den Kunden weiter.

7. Mitwirkungspflichten

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Reisenden über deren Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen, vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kenntnis von Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von Reisenden vor Ort bekannt werden, unverzüglich an einen Vertreter des Anbieters vor Ort weiterzuleiten.

8. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung

8.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

8.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.

8.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

8.5 Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

8.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

9.3. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Anbieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

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